Sein Bistum war gekennzeichnet von den Bemühungen die Anerkennung des Vorrangs der Kirchenprovinz Aquileia mit allen dazugehörigen Rechten vor dem Patriarchat von Grado wiederzuerhalten. Ihm verdanken wir auch die Renovierung verschiedener religiöser Gebäude, u.a. der Kirche Santo Stefano von Aquileia und Schenkungen an das Kloster Santa Maria in Valle von Cividale.
Das Geburtsdatum Gotebolds ist nicht bekannt und die einzige Nachricht über sein Leben vor der 1049 erfolgten Wahl zum Patriarchen von Aquileia stammt vom Chronisten Erimann, der schreibt, dass Gotebold zu jenem Zeitpunkt „prepositus Nemetensis“ war. Gotebold übernahm das Amt des Patriarchen zu einem Zeitpunkt, der vom erneuten heftigen Aufflackern der jahrhundertelangen Spannungen mit dem Patriarchat von Grado und dem Herzogtum Venedig gekennzeichnet war. Obwohl er den Konflikt nicht so drastisch fortsetzte wie sein Vorgänger Poppo, verfolgte Gotebold eine Politik des Wiederstands gegen die venezianischen Kircheninstitutionen, war dabei aber nicht sehr erfolgreich. Bei einem 1053 in Rom einberufenen Konzil erließ Papst Leo IX. ein Grundsatzurteil in dem er das als „Nova Aquileia“ bezeichnete Grado für alle Zeiten zur „caput et metropolis“ der Kirchenprovinz „Venetia et Histria“ erklärte, während der Patriarch von Aquileia, als „Forojuliensis episcopus“ bezeichnet wurde und seinen Einflussbereich auf das Festland beschränken musste. Auch die Bestätigung der Privilegien und des Vorrangs vor Grado von Heinrich IV. im Jahr 1062 nützten da nicht viel. Anlässlich des Konzils von Mantua im Jahr 1064 wurde dann Papst Alexander II. endgültig gegenüber Honorius II. (Kadalus), der vom deutschen Kaiser und vom Patriarchen unterstützte worden war, als Papst anerkannt. Alexander II. bestätigte dem Patriarchen von Grado Domenico den Patriarchentitel und die damit einhergehenden Privilegien. Diese weitere Demütigung blieb Gotebold, der 1063 verstorben war, allerdings erspart.