Zwischen Mitte des VI. Jhs. und den ersten Jahren des darauf folgenden Jahrhunderts regierten fünf große Persönlichkeiten das Bistum und spätere Patriarchat von Aquileia unter politisch sehr herausfordernden Umständen, dem Übergang von der Herrschaft der Ostrogoten zum römisch-byzantinischen Reich (ca. 552) und dann zum langobardischen Reich (568). Sie mussten die „Fidea patrum“ gegen die am Monophysitismus inspirierten Entscheidungen von Kaiser Justinian und dem zweiten ökumenischen Konzil von Konstantinopel (553) verteidigen. Alle Patriarchen, aber vor allem Paulinus, Elias und Severus, verfassten Briefe und apologetische Dokumente an die Päpste und Kaiser auf welche die Päpste Pelagius I., Pelagius II. und Gregorius I. und der Kaiser antworteten. Der Konflikt flammte gleich nach dem Abschluss des Konzils von Konstantinopel auf, deren Entscheidungen sich nach einem langandauernden Widerstand auch Papst Vigilius beugen musste. Auch der künftige Papst Pelagius I. wiedersetzte sich diesen Entscheidungen und schrieb „In defensione trium capitulorum“, setzte sich aber später auf Aufforderung von Kaiser Justinian beim „Magister militum“ Johannes ein, um die Kirchenprovinz Aquileia zu überzeugen, die Verurteilung des Ökumenischen Konzils zurückzunehmen und gegen Paulinus und andere Bischöfe Liguriens, Venetiens und Istriens vorzugehen, die sich, wie auch andere westliche und afrikanische Kirchen, diesen Entscheidungen wiedersetzten. Macedonius (542-557) war damals Patriarch der Kirchenprovinz Aquileia. Sowohl Macedonius, als auch sein Nachfolger Paulinus befassten sich mit dem Thema der Bischofsweihe: Für Aquileia und Mailand galt die althergebrachte Tradition der gegenseitigen Weihe, aber Papst Pelagius I. lehnte diese Gepflogenheit im Falle von Paulinus ab, der 557 vom Metropolit von Mailand die Bischofsweihe empfing. Die Synode von Aquileia, von der Paulinus dem Papst eine Nachricht übermittelte, bekräftige die Beschlüsse des Konzils von Chalkedon und weigerte sich die Verurteilung der Drei Kapitel anzuerkennen: Der Papst erinnerte daran, dass kein Bischof von Aquileia jemals an allgemeinen Konzilen teilgenommen hatte, gegen die keine Synode ein Urteil fällen konnte, und bezeichnete den Bischof von Aquileia als „psuedoepiscopus“. Venanzio Fortunato, bezeichnet Paulinus in Vita Martini als „fromm“ und bedankt sich bei ihm, weil er ihn überzeugt hatte das Klosterleben zu wählen. Paulus Diaconus erinnert zudem daran, dass Paulinus vor den Langobarden nach Grado «secumque omnem suae thesaurum ecclesiae deportavit» flüchtete. Der Patriarchentitel hatte sich im VI. Jh. als Ehrentitel durchgesetzt und wurde von Kaiser Justinian im Jahr 540 verboten, da er den fünf „rechtmäßigen“ Patriarchen vorbehalten bleiben sollte. Pelagius I. bestätigt in seinem Brief, dass dieser Titel in Aquileia für Paulinus verwendet wurde: Ab diesem Zeitpunkt wurde er grundsätzlich für die Bischöfe von Aquileia (und später für die Bischöfe von Grado) verwendet, eine Tatsache die von Rom ab dem VIII. Jh. de facto akzeptiert wurde. Paulinus starb 569 in Grado wie die Lokalpresse Cronaca Gradense (rr. 348-349) «sepulchrum usque hodie ibi manet» berichtete.
Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Paolo I, patriarca di Aquileia verwiesen, verfasst von Sergio Tavano in Nuovo Liruti. Dizionario biografico dei Friulani, 1, Il Medioevo, C. Scalon (Hrsg.), Udine, Forum, 2006, 650-652.