Das Patriarchat
Die Aufhebung des Patriarchats
1751 wurde das Patriarchat von Aquileia abgeschafft.
Im Zeitalter des Absolutismus versuchten die Herrscher die Grenzen ihres Reiches mit den Grenzen der nationalen Kirchen in Einklang zu bringen, um sich vor eventuell möglichen Einmischungen ausländischer Mächte in interne Angelegenheiten zu schützen. Die seelsorgerischen Argumente hatten eine gewisse Plausibilität, waren aber im Vergleich zur Staatsraison zweitrangig. Schon am Tag nach dem im November 1565 zelebrierten Provinzialkonzil von Aquileia, der einberufen wurde um die Entschlüsse des Konzils von Trient umzusetzen, schlug Vito von Dornberg in seinem Bericht für den Erzherzog Karl II. von Innerösterreich vor, die riesige Diözese von Aquileia zwischen der Republik Venedig und dem Habsburgerreich aufzuteilen. Insbesondere nach dem Krieg von Gradisca zwischen dem Erzherzog von Österreich und Venedig (165-1617) schlug Kaiser Ferdinand II. Rom die Abschaffung des Patriarchats vor: Er konnte einfach nicht akzeptieren, dass die in Udine wohnenden Patriarchen, die alle aus venezianischen Patrizierfamilien stammten, ihre Herrschaft und Autorität im Hoheitsgebiet der Habsburger ausübten. In den Entwicklungen des Patriarchats von Aquileia spiegelten sich zwei Jahrhunderte lang die Streitigkeiten und Konflikte zwischen dem Kaiserreich der Habsburger und der Republik Venedig wieder, bis Kaiserin Maria Theresia 1748 beschloss die Schwäche Venedigs auszunutzen und eine Lösung zu finden. Anfangs wurden Verhandlungen aufgenommen um einen Kompromiss zu finden und es wurde erwägt einen neuen Bischofssitz oder ein apostolisches Vikariat im österreichischen Teil des Patriarchats von Aquileia einzurichten. Zum Schluss beugte sich Papst Benedikt XIV. den Vorgaben aus Wien. Mit der päpstlichen Bulle Iniuncta nobis – die die Zustimmung der Kanzleien von Venedig und Wien erhalten hatte – löste Papst Benedikt XIV. am 6. Juli 1751 das Patriarchat von Aquileia, die riesige Diözese zwischen Italien und den Ostalpen und gleichzeitig auch die Kirchenprovinz mit ihren sechszehn Suffraganbistümer auf. Anstelle des Patriarchats wurden zwei Diözesen mit Metropolitanrechten gegründet: Görz (1752), das seit 1574 Sitz des Erzdiakons des Diözese von Aquileia war und Udine (1753), die Residenz der Patriarchen. Die Erzdiözese von Görz war für die Bistümer im Hoheitsgebiet des Erzherzogs, von Como bis Zentralistrien, von Trient bis Krain, zuständig. Der Erzdiözese von Udine wurden dagegen die elf Suffragandiözesen des Hoheitsgebietes der Republik Venedig, vom Festland bis zum istrischen Küstenstreifen zugeteilt.