Die Handschrift enthält eine umfassende Sammlung römisch-justinianischer Rechtstexte, deren Großteil die Epitome Iuliani – die kurze Sammlung, mit der in Italien Justinians Novellae Constitutiones in Umlauf waren – und die entsprechenden Anhänge ausmachen. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit um eine überarbeitete Fassung der Lex Romana Visigothorum alias Breviarium Alarici, eine auch in diesem Fall stark durch das römische – genauer das theodosianische – Recht geprägte Zusammenstellung, die 506 vom Westgotenkönig Alarich II. erlassen wurde. Von Alarichs Breviarium enthält die Lex Romana Utinensis eine Zusammenfassung und eine durch die anderen politischen Situationen und rechtlichen Bedürfnisse der extrahispanischen Gebiete, in denen sie verbreitet wurde, bedingte entsprechende Anpassung. Der Name Lex Romana Utinensis geht darauf zurück, dass die zu einem unbekannten Zeitpunkt im Metropolitanarchiv von Aquileia aufbewahrte Handschrift zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung gegen Ende des 18. Jahrhunderts dem Metropolitanarchiv Udine gehörte. Die Umstände, unter denen der deutsche Jurist Gustav Hänel (1792-1878) in den Besitz der Handschrift gelangte, wurden nie vollständig geklärt, wobei sicherlich neben dem deutschen Gelehrten auch der Kanoniker und Primicerius des Udineser Metropolitankapitels Gianfrancesco Banchieri beteiligt war, der später beschuldigt wurde, die Handschrift für wenig Geld an Hänel verkauft, wenn nicht sogar ihre Entwendung ermöglicht zu haben.